Was ist eine Mutter-Kind-Maßnahme?
Die Mutter-Kind-Vorsorgemaßnahme ist eine medizinische Leistung, die von den Krankenkassen finanziert wird und 3 Wochen dauert. Diese sind gefüllt mit Gruppen- und Einzelgesprächen, Bewegungsprogramm, Ernährungsberatung, Entspannungsverfahren und vielem mehr.
Ein Team aus Ärzten, Psychologen, Physiotherapeuten, Pädagogen, Ernährungsberatern und Erziehern kümmert sich um Sie und Ihre Kinder.
Die häufigsten Erkrankungen, mit denen Frauen in Mutter-Kind-Kliniken aufgenommen werden, sind Erkrankungen des Bewegungsapparates, psychosomatische Erkrankungen (z.B. Depressionen, Burn-out, Anpassungsstörungen), Atemwegserkrankungen sowie Adipositas.
Kinder können entweder als gesunde Begleitpersonen mit zu einer Vorsorgemaßnahme (wenn sie Zuhause nicht betreut werden können) oder sie werden mit behandelt. Bei ihnen äußern sich häufig Krankheiten des Atmungssystems, Infektanfälligkeit, Verhaltensstörungen, Krankheiten der Haut und des Bewegungsapparates.
Unterschieden wird zwischen Vorsorge- und Rehabilitationsmassnahmen. Bei Vorsorgemaßnahmen steht die Beeinflussung von so genannten Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Bewegungsmangel) im Vordergrund, bei Rehabilitationsmassnahmen das Zurechtkommen und Verbessern der Folgen eines bereits eingetretenen gesundheitlichen Schadens.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen (Mutter-Kind-Maßnahme) gemäss § 24 und 41 SGB V kommen in Betracht, wenn Risikofaktoren (z.B. Fehlernährung, Übergewicht, Bewegungsmangel), behandlungsbedürftige Befindlichkeitsstörungen (z.B. depressive Verstimmung, schwere Belastungen durch Trennung oder Trauer), chronische Erkrankungen (z.B. chronische Haut- oder Atemwegserkrankungen, Rücken- oder Magen-Darm-Beschwerden, Migräne) oder als Folge eines Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehende alltagsrelevante Fähigkeitsstörungen vorliegen.
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